Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Kündigungsschutz − Kündigung durch den Vermieter

Als Kündigungsschutz bezeichnet man den Schutz vor einer Kündigung seitens der Vermieterin/des Vermieters.

Diese/dieser darf einen bestehenden Mietvertrag im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur kündigen, wenn ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.

Gesetzliche Kündigungsgründe

  • Nichtbenützung der Wohnung.
  • Gänzliche Weitergabe des Mietgegenstandes (z.B. Untervermietung).
  • Untervermietung gegen ein unverhältnismäßig hohes Entgelt (Untermietzins).
  • Tod der Mieterin/des Mieters und Fehlen eintrittsberechtigter Personen.
  • Nichtbezahlung der Miete: Die Mieterin/der Mieter muss trotz Mahnung mindestens acht Tage im Rückstand sein; bezahlt die Mieterin/der Mieter aber bis zum Ende der Gerichtsverhandlung in erster Instanz, ist die Kündigung abzuweisen, sofern die Mieterin/den Mieter kein grobes Verschulden am Zahlungsrückstand trifft. Die Mieterin/der Mieter hat aber in diesem Fall die Kosten (Gerichtskosten, Mahnspesen etc.) zu ersetzen.
  • Erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes: Dieser Grund liegt vor, wenn die Wohnung besonders stark vernachlässigt wird, wenn durch grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern des Hauses das Zusammenleben verunmöglicht oder sehr erschwert wird sowie bei gröberen strafbaren Handlungen gegen Hausbewohnerinnen/Hausbewohner oder die Vermieterin/den Vermieter.
  • Eigenbedarf der Vermieterin/des Vermieters: Ein einfacher Bedarf der Vermieterin/des Vermieters reicht nicht als Kündigungsgrund aus. Die Vermieterin/der Vermieter muss die Wohnung dringend für sich selbst oder ihre/seine Kinder und Enkel benötigen. Ob diese Notsituation wirklich gegeben ist, wird vom Gericht sehr streng geprüft. Nur dann, wenn die Interessen der Vermieterin/des Vermieters überwiegen und ihr/ihm eine höhere persönliche Beeinträchtigung widerfährt, hat die Kündigung Erfolg.
  • Abbruchsfälle: Wenn eine baubehördliche Bewilligung zum Abbruch des Hauses vorliegt, kann der Mieterin/dem Mieter gekündigt werden. Es muss ihr/ihm jedoch eine entsprechende Ersatzwohnung beschafft werden.
  • Verhinderung der Verbesserung einer Substandardwohnung: Wenn sich die Hauptmieterin/der Hauptmieter einer Kategorie-D-Wohnung weigert, eine von der Vermieterin/vom Vermieter finanzierte Standardanhebung auf Kategorie C ihrer/seiner Wohnung gegen Bezahlung des Kategorie-C-Zinses zuzulassen oder die Verbesserung selbst durchzuführen, stellt dies einen Kündigungsgrund dar. Auch in diesem Fall muss der Mieterin/dem Mieter Ersatz beschafft werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 30 Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz