Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2026

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2026

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: Die "gelbe" Sammlung ist für Verpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Textil, Holz und Metall. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. ACHTUNG: Ab 2026 wird der gelbe Sack 6-wöchig abgeholt.

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

SMS-Erinnerungs-Service: Kostenloses Erinnerungsservice für Restmüll, Altpapier und Gelber Sack entweder unter www.gvabaden.at/smsservice oder über die Gem2Go-App

Sackomaten: Ein Großteil der GVA Baden-Müllsäcke kann über Automaten rund um die Uhr erworben werden. Der Sackomat der Marktgemeinde Leobersdorf findet seitlich neben dem Rathaus, auf der linken Seite. 

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Namensänderung im Staatsbürgerschaftsnachweis

Allgemeine Informationen

Eine Namensänderung im Staatsbürgerschaftsnachweis ist nicht verpflichtend, jedoch verlangen Änderungen von anderen Dokumenten (z.B. Namensänderung im Personalausweis) entweder einen auf den neuen Namen lautenden Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Vorlage weiterer Urkunden, durch die ein entsprechender Rückschluss vom neuen auf den früheren Namen ermöglicht wird.

Wer in Wien heiratet oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, kann bei Namens- und/oder Adressänderung gleichzeitig am Standesamt einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen (Hauptwohnsitz muss in Wien sein). In diesem Fall sind auch die entsprechenden Dokumente für den Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Hinweis:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Für den Antrag

  • Bundesgebühr: 21 Euro

Für die Änderung im Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Bundesgebühr: 21 Euro
  • Landesverwaltungsabgaben: je nach Bundesland unterschiedlich

Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres