Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zum Wohnen

Neu

Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen das Bestellerprinzip, d.h. Wohnungssuchende müssen die Maklergebühren (Provision) nur dann übernehmen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben. 

Grundlegende Informationen

Die folgenden Seiten sollen eine Hilfestellung bei der Wohnungssuche bieten. Aufgrund des großen Angebots verschiedener Wohnungen und der Vielzahl individueller Faktoren, die bei der Wohnungssuche zu beachten sind, wird in der Folge nur ein allgemeiner Überblick zu diesem Thema geboten.

Hinweis

Für Förderungen und Finanzierungen, die nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, stehen Adressen und Verweise zu Beratungsstellen im jeweiligen Bundesland zur Verfügung.

Die Entscheidung für eine Wohnung ist eine Entscheidung darüber, in welcher Umgebung die Zukunft verbracht werden soll. Daher ist sorgfältige und geduldige Planung sehr wichtig.

Entscheidung für eine Wohnung

Die neue Wohnung soll bestimmte Bedürfnisse erfüllen – folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Finanzielle Mittel, die zurzeit und in Zukunft zur Verfügung stehen
  • Höhe der laufenden Kosten (z.B. Einmalzahlungen, Miete, monatliche Betriebskosten, Kosten für Heizung und Strom und Kreditkosten)
  • Es könnten Ansprüche auf eine Beihilfe bestehen
  • Zeitspanne der geplanten Wohnungsnutzung
  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Es ist zu berücksichtigen, ob Familienzuwachs geplant ist
  • Anzahl der notwendigen Räume in der Wohnung
  • Die Berechtigung der Anbieterin/des Anbieters der Wohnung zur Vermietung oder zum Verkauf muss gegeben sein. Klarheit kann etwa ein Grundbuchsauszug, ein Kauf- oder Mietvertrag der Vermieterin/des Vermieters oder der Verkäuferin/des Verkäufers bringen.
  • Es ist zu bedenken, ob ein bereits sanierter Altbau bezogen werden soll oder ob eine Sanierung in Eigeninitiative gewünscht wird.
  • Die Wohnung kann eine Gemeindewohnung, Genossenschaftswohnung, Mietwohnung oder Eigentumswohnung sein. Die Vor- und Nachteile sind abzuwägen.
  • In der Wohnung kann ein  Hauptmietverhältnis oder Untermietverhältnis vorliegen. Es ist zu überprüfen, ob ein zeitlich befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt.

Wohnungssuche

Die Wohnungssuche kann erfolgen:

  • Im Bekanntenkreis (teilen Sie Ihre Pläne möglichst vielen Personen in Ihrem Umfeld mit)
  • Im Internet, durch Inserate verschiedener Zeitungen oder eigenes Inserat
  • Bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen
  • Bei Kreditinstituten und Bausparkassen-Wohnbauvereinigungen
  • Bei Hausverwaltungen
  • Über Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler

Besichtigung der Wohnung

Bei der ersten Besichtigung einer Wohnung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Besichtigung sollte immer bei Tageslicht erfolgen.
  • Der Zustand des Wohnhauses ist zu erkunden und es sollte nachgefragt werden, ob das Wohnhaus in naher Zukunft renoviert werden muss und ob dies mit einer Mietzinserhöhung verbunden ist.
  • Es sollte darauf geachtet werden, ob es eine funktionierende Gegensprechanlage gibt.
    Die angegebenen Daten (z.B. Anzahl der Räume) sollten überprüft werden.
  • Es sollte geprüft werden, ob es einen Waschmaschinenanschluss gibt oder sich eine gemeinsame Waschküche im Haus befindet.
  • Schäden an Wänden, Decken oder Böden sind zu beachten.
  • Es sollte nachgesehen werden, ob es Feuchtigkeitsspuren (z.B. unter den Heizkörpern) oder Schimmelflecken (z.B. hinter dem Kühlschrank oder Abwaschkasten) gibt.
  • Ein Telefon-/Telekabel-/Internetanschluss sollte vorhanden sein.
  • Die Lage der Wohnung (hof- und/oder straßenseitig, Stockwerk) sollte genau inspiziert werden.
  • Bei Haustieren sollte nachgefragt werden, ob diese in der Wohnung gehalten werden dürfen.
  • Die Lärmsituation in der Wohnung ist zu beachten.
  • Es sollte eine Frage nach einem Kellerabteil/Fahrrad-/Kinderwagen-/Autoabstellplatz/Gemeinschaftsraum gestellt werden und ob durch die Benützung weitere Kosten entstehen.
  • Auf jeden Fall sollte das mögliche Bezugsdatum angesprochen werden.

Vor oder bei Vertragsabschluss

Folgendes sollte sich die Mieterin/der Mieter vor oder spätestens bei Vertragsabschluss überlegen:

  • Es ist Vorsicht geboten, wenn der Vertrag besonders schnell abgeschlossen werden soll (aus welchen Gründen auch immer).
  • Ehe der Mietvertrag nicht unterschrieben ist, sollten keine Provisionen, Anzahlungen oder Vorauszahlungen gezahlt werden.
  • Die Berechtigung der Vermieterin/des Vermieters bzw. der Vermittlerin/des Vermittlers, die jeweilige Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen, ist zu überprüfen.
  • Bei Maklerinnen/Maklern ist deren Konzession (Berufsberechtigung) zu überprüfen.
  • Zur Absicherung sollte immer eine Zeugin/ein Zeuge zu Verhandlungen mit Wohnungsvermittlerinnen/Wohnungsvermittlern mitgenommen werden.
  • Das Kleingedruckte ist immer zu beachten und bei Kauf- und Mietanboten sollte gegebenenfalls mit dem Zusatz "vorbehaltlich einer Finanzierungsmöglichkeit durch meine Hausbank" unterschrieben werden.
  • Keine Verträge, die nicht verstanden wurden, unterschreiben. Der Vertrag oder der Vertragsentwurf kann vorher bei einer Mieterberatungsstelle überprüft werden.
  • Alles, was die Mieterin/der Mieter unterschreibt, sollte auch in Kopie ausgehändigt werden (z.B. Kauf- oder Mietanbote, Mietverträge).
  • Bei einer Bezahlung sollte man stets eine Bestätigung über die Bezahlung erhalten (etwa Anzahlungen, Mietvorauszahlungen, Provisionen, Kautionen, Ablösen).

Tipp

Die Bundesinnung für Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler bietet ein Mitgliederverzeichnis an. Hier kann Einsicht genommen werden, ob die Maklerin/der Makler auch im Verzeichnis aufscheint.

 Weiterführende Links

Mitgliederverzeichnis Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler (→ WKO) 

Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz