Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2025

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2025

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne:

Die "gelbe" Sammlung ist für Verpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Textil, Holz und Metall. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen – Auflösung oder Abänderung

Nach dem Tod einer Person sollten die Erbinnen/Erben nicht übersehen, dass von der Verstorbenen/vom Verstorbenen eingegangene Verträge – insbesondere Dauerschuldverhältnisse – unter Umständen zu kündigen, zu übernehmen oder anzupassen sind. Dazu zählen etwa Mietverhältnisse, Bankverbindungen, Versicherungsverträge, Abonnements oder Mitgliedschaften.

Im Rahmen einer Wohnungsauflösung ist es außerdem erforderlich, weitere Leistungen wie ORF-Haushaltsabgabe, Gas- und Strombezug, Telefon und Internet zu beenden und/oder umzumelden.

Auch Mitgliedschaften bei Organisationen, Vereinen oder Gewerkschaften sowie laufende Verträge mit Medienunternehmen (z.B. Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements) sollten überprüft und gegebenenfalls gekündigt werden.

Für die Vertragsauflösung oder Vertragsänderung ist jeweils das Unternehmen oder die Institution zu kontaktieren, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich meist in den Unterlagen der verstorbenen Person und/oder online. Vertragsänderungen oder -auflösungen können je nach Anbieter Kosten verursachen.

In manchen Fällen hat die verstorbene Person für bestimmte Güter, Dienstleistungen oder steuerliche Beiträge bereits Vorauszahlungen geleistet (z.B. Mitgliedsbeiträge, Jahresabos oder monatliche Versicherungsbeiträge). In solchen Fällen ist eine Rückvergütung zu prüfen. Es empfiehlt sich daher, aktiv Kontakt mit den jeweiligen Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern oder Behörden aufzunehmen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz