Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2026

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2026

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: Die "gelbe" Sammlung ist für Verpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Textil, Holz und Metall. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. ACHTUNG: Ab 2026 wird der gelbe Sack 6-wöchig abgeholt.

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

SMS-Erinnerungs-Service: Kostenloses Erinnerungsservice für Restmüll, Altpapier und Gelber Sack entweder unter www.gvabaden.at/smsservice oder über die Gem2Go-App

Sackomaten: Ein Großteil der GVA Baden-Müllsäcke kann über Automaten rund um die Uhr erworben werden. Der Sackomat der Marktgemeinde Leobersdorf findet seitlich neben dem Rathaus, auf der linken Seite. 

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Reisepass – Einreisebestimmungen

Hinweis:

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Hinweis:

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger brauchen grundsätzlich zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert.

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden. Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde. 

Einige Staaten sehen eine elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise in Form einer Pflicht zur Online-Registrierung oder zum elektronischen Visum vor der Einreise vor.

Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Passbehörden, Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) finden sich v.a. folgende Informationen:

Telefonische Auskunft bietet das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) unter der Nummer +43 50 1150-0 an.

Folgende Punkte müssen außerdem beachtet werden:

  • Geforderte Restgültigkeit des Reisepasses
  • Gültigkeit des Personalausweises und Akzeptanz durch die Reisedestination bzw. Beförderungsunternehmen
  • Akzeptanz eines Notpasses ohne bzw. mit zusätzlichem Visum
  • Akzeptanz eines bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepasses
    Auch wenn einige Länder bis zu fünf Jahre abgelaufene Reisepässe für die Einreise akzeptieren, wird empfohlen, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen. Insbesondere das Aussehen von Kindern und Jugendlichen ändert sich stark; eine Identitätsfeststellung an der Grenze ist teilweise nicht möglich.  
  • Aktueller Name im Reisedokument

Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 1: Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

ESTA-Registrierung – Beantragung der Reisegenehmigung

USA-Reisende aus Österreich müssen sich spätestens 72 Stunden vor Antritt der USA-Reise beim Elektronischen Reisegenehmigungssystem ESTA online registrieren.

Achtung:

Seit 1. April 2016 benötigen alle USA-Reisenden, die unter dem Visa Waiver Program ohne Visum einreisen dürfen, einen Reisepass mit Chip. Auf diesem müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.

ESTA-Formular – Ausfüllhilfe

  • Österreichische Reisepassnummern bestehen entweder aus einem (1) Buchstaben oder (2) Buchstaben und sieben (7) Ziffern. (z.B. P1234567 oder AP1234567)
  • Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
  • Der österreichische Reisepass verfügt über KEINE Passport Book Number.
Achtung:

Bereits als verloren bzw. gestohlen gemeldete Reisepässe können im Falle der Wiederauffindung nicht zur Einreise in die USA verwendet werden. Eine ESTA Registrierung ist mit einem als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepass nicht möglich. In diesem Fall wird empfohlen, sich entweder einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen oder um einen Notpass in Verbindung mit einem Visum anzusuchen. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen. Weitere Informationen wären direkt beim US Konsulat zu erfragen.

Tipp:

Aufgrund der Bearbeitungszeit und der Kosten für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.

Weiterführende Links – USA

Besondere Einreisebestimmungen – Beispiel 2:
Einreise nach Kanada

Seit 15. März 2016 brauchen Reisende aus Österreich, die mit dem Flugzeug nach Kanada ein- oder durchreisen, vorab eine kostenpflichtige eTA (Electronic Travel Authorization). Für eine Ein- oder Durchreise auf dem Land- oder Seeweg wird keine eTA benötigt.

Die Anmeldung für die eTA erfolgt online. Die benötigten Dokumente für diese Anmeldung sind:

  • Reisepass
  • Kreditkarte
  • E-Mail-Adresse

Das eTA Antragsformular ist nur auf Englisch und Französisch erhältlich. Zur Hilfestellung wird jedes Feld in mehreren Sprachen, einschließlich Deutsch, erklärt.

Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre, jedoch maximal bis Ablauf der Reisepassgültigkeit.

Achtung:

Alle Kanada-Reisenden benötigen einen Reisepass mit Chip. Auf diesem müssen jedoch keine Fingerabdrücke gespeichert sein.

Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres