Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform unter anderem für ältere Menschen, bei der eine altersgerechte Wohnsituation (wie Wohnungen oder Appartements in barrierefreier Bauweise) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten werden.

Die Bewohnerinnen/Bewohner wohnen in einer eigenen Wohnung mit der Möglichkeit, Verpflegung und Betreuung zu erhalten. In einigen Wohnanlagen werden bestimmte Dienstleistungen als sogenanntes Grundservice angeboten, die – je nach Bedarf – von mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten ergänzt werden können. Damit wird ermöglicht, solang es für die Bewohnerin/den Bewohner sozial und gesundheitlich möglich ist, in einer eigenen Wohnung zu leben.

Es bestehen jedoch große Unterschiede in der Organisationsform und in Art und Umfang der Hilfestellungen.

Da betreutes Wohnen keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt, kann jede Anbieterin/jeder Anbieter beliebige Angebote unterbreiten. Welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um ein Gebäude als barrierefrei einstufen zu können oder ob ein erhöhter Standard oder nur eine bedingte Barrierefreiheit geboten wird, kann mithilfe der ÖNORM B1610 festgestellt werden.

Beispiele für betreutes Wohnen:

  • Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (Wien)
    Hier werden Einzel- und Doppelappartements mit der Möglichkeit der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Freizeiteinrichtungen, Serviceleistungen (zum Beispiel wöchentliche Reinigung, kleinere Reparaturen) und fünf Mahlzeiten am Tag angeboten. Zusätzliche Angebote gibt es gegen Aufpreis.
  • Angebote von Hilfsorganisationen (zum Beispiel Diakonie, Volkshilfe, Caritas, Hilfswerk, Sozial Global)
  • Private Anbieterinnen/private Anbieter

Auf oesterreich.gv.at gibt es nähere Informationen zur Pflegevorsorge und zu Alten- und Pflegeheimen.

Das österreichische Gesundheitsportal (→ gesundheit.gv.at) bietet Gesundheitsinformationen und Informationen über die Leistungen des Gesundheitswesens und zur Umgestaltung des Wohnraums (→ BMSGPK).
Umfangreiche Informationen zum Thema bietet die Broschüre Barriere:Frei! – Handbuch für barrierefreies Wohnen (→ Sozialministeriumservice).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion