Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Mietzins

Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist.

Der Mietzins setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Nettomietzins (abhängig von Wohnungskategorie, Alter des Hauses und anderen gesetzlichen Bestimmungen)
  • Anteil der Betriebskosten und öffentlicher Abgaben (z.B. für Müllabfuhr, Wasser, Reinigung)
  • Gegebenenfalls anteilige Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift, Heizungsanlage für das gesamte Haus)
  • Gegebenenfalls Entgelt für mitvermietete Gegenstände (z.B. Möbel, Waschmaschine) 
  • 10 Prozent Umsatzsteuer vom Mietzins 

Hinweis

Gas und Strom werden nicht zu den Betriebskosten gezählt, auch wenn sie oft so benannt werden, und sind extra zu bezahlen. In die Betriebskostenabrechnung des gesamten Hauses kann Einsicht genommen werden. In der Regel wird diese ausgehängt oder befindet sich bei der Hausbesorgerin/dem Hausbesorger.

Je nachdem, ob die Mieterin/der Mieter selbst heizen muss oder die Heizung im Hauptmietzins enthalten ist und welche Zusatzleistungen angeboten werden, können zusätzlich zur Miete beispielsweise noch folgende laufende Kosten anfallen:

  • Gas und Strom
  • Telefongrund- und Gesprächsgebühren
  • Internet-/Telekabel-/Rundfunkgebühren
  • Beiträge für Versicherungsleistungen (etwa Haushaltsversicherung)

Weiterführende Links

Betriebskosten (→ Mietervereinigung)

Rechtsgrundlagen

§ 15 Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz