Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr der Justiz? Welche Eingaben können gemacht werden?

Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden.

Der Benutzerin/dem Benutzer des ERV stehen dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

ERV im Wege der Übermittlungsstellen

Teilnehmerinnen/Teilnehmer des ERV können bzw. müssen ihre Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gericht bzw. den Staatsanwaltschaften einbringen. Der Service der Übermittlung setzt eine Anmeldung bei einer Übermittlungsstelle voraus und steht grundsätzlich jedem zur Verfügung.

Gewisse Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. An Kosten gegenüber der Übermittlungsstelle fallen eine Grundgebühr sowie Gebühren für jede getätigte Übermittlung an. Die Kommunikation zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.

Verpflichtende Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind:

  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie Verteidigerinnen/Verteidiger in Strafsachen
  • Notarinnen/Notare
  • Kredit- und Finanzinstitute
  • Inländische Versicherungsunternehmen
  • Sozialversicherungsträger
  • Pensionsinstitute, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Pharmazeutische Gehaltskasse, Insolvenz-Entgelt-Fonds, IEF-Service GmbH
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Finanzprokuratur
  • Rechtsanwaltskammern

Weiterführende Links

Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)

ERV im Wege von JustizOnline

JustizOnline (→ BMJ) ermöglicht es jeder Bürgerin/jedem Bürger, unter Verwendung der ID Austria elektronische Eingaben bei den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften zu tätigen. Im Unterschied zur Übermittlung im Wege einer Übermittlungsstelle findet hier kein wechselseitiger elektronischer Verkehr statt. Diese Nutzungsmöglichkeit ist kostenfrei.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz