Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Bescheinigung der Stellungskommission ("Tauglichkeitsbescheinigung")

Nach Abschluss des Stellungsverfahrens wird die Eignung zum Wehrdienst mit einem der folgenden Beschlüsse festgestellt:

"Tauglich"

Der Wehrdienstpflichtige ist für den Wehrdienst geeignet und hat grundsätzlich nach Ablauf von sechs Monaten nach der Stellung mit der Einberufung zum Wehrdienst zu rechnen, sofern er nicht bis spätestens zwei Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehles eine mängelfreie Zivildiensterklärung abgibt.

Die Tauglichkeit sollte der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber des Wehrdienstpflichtigen bekannt gegeben werden, damit dieser oder diese Gelegenheit hat, eventuell bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos eine befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes für den Arbeitnehmer zu beantragen.

Falls zwischen Stellung und Einberufung schwere Erkrankungen oder Unfallfolgen eingetreten sind, muss dies unter Vorlage eines ärztlichen Befundes der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos gemeldet werden.

"Vorübergehend untauglich"

Der Wehrdienstpflichtige ist im Moment nicht für den Wehrdienst geeignet und wird nach Ablauf einer von der Stellungskommission festgelegten Frist neuerlich zu einer Stellung geladen.

"Untauglich"

Der Wehrdienstpflichtige verfügt nicht über die für den Wehrdienst notwendige körperliche oder geistige Eignung und wird daher weder zur Leistung eines Wehrdienstes einberufen, noch wird er zivildienstpflichtig werden können.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das durchgeführte Stellungsverfahren ausgesetzt wird, weil der Wehrdienstpflichtige einer außerhalb der Stellung durchzuführenden Facharztuntersuchung unterzogen werden muss. In diesem Fall ergeht kein Stellungsbeschluss, sondern das Stellungsverfahren wird nach Einlangen des Facharztbefundes fortgesetzt.

Achtung

  • Ab Erhalt der Bescheinigung der Stellungskommission mit dem Beschluss "tauglich" hat der Wehrpflichtige mindestens sechs Monate Zeit, eine Zivildiensterklärung einzubringen. Sollte er diese bis zwei Tage vor der Einberufung zum Präsenzdienst nicht einbringen, bleibt er bis auf weiteres wehrpflichtig.
  • Ist aufgrund eines zwischen Stellung und Einberufung eingetretenen Ereignisses wie z.B. einem Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen oder einer schweren Erkrankung eine Änderung der Eignung zum Wehrdienst zu erwarten, kann der Wehrpflichtige die Durchführung einer neuerlichen Stellung beantragen.
  • Bereits bei der Stellung kann der Wehrdienstpflichtige eine Truppe oder eine Kaserne angeben, in der er bevorzugt den Wehrdienst antreten möchte. Eine gute Begründung erhöht die Chance auf einen Dienst am Wunschort.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 3. März 2020

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung