Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zur Abfallwirtschaft

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Österreich bildet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Neben dem AWG stehen in allen neun Bundesländern Landesgesetze in Geltung, die jene abfallwirtschaftsrechtlichen Aspekte regeln, die sich in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber befinden. Dies betrifft vor allem die Festlegung der Müllgebühren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Müllabfuhr.

Neben den nationalen Bestimmungen gibt es eine Vielzahl von europarechtlichen Rechtsvorschriften, die teils unmittelbar in Österreich zu vollziehen sind (z.B. die Verordnung über die Verbringung von Abfällen) und teils in nationales Recht umzusetzen sind (z.B. die Abfallrahmenrichtlinie). Diese Regelungen schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine funktionierende Abfallwirtschaft in Österreich sicherzustellen.

Die wichtigsten Inhalte des AWG betreffen die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Pflichten von Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, sowie Vorgaben für Abfallbehandlungsanlagen.

Eine Vielzahl abfallrechtlicher Verfahren kann über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) elektronisch abgewickelt werden.

Die Vollziehung des AWG erfolgt durch die Landeshauptleute und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ansprechpartner für abfallrechtliche Fragen sind daher vor allem die Ämter der Landesregierungen und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Die Sammlung von Siedlungsabfall wird durch die einzelnen Landesabfallwirtschaftsgesetze geregelt. Die Organisation der Sammlung von Siedlungsabfällen obliegt in der Regel den einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Nähere Informationen, wie die Abfallsammlung an Ihrem Wohnort organisiert ist, was Sie zu beachten haben (insbesondere die Abfalltrennung) und welche Kosten von Ihnen zu tragen sind, erhalten Sie daher bei Ihrer Gemeinde.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie