Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2025

Müllabfuhrkalender GVA 2026

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2025

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: Die "gelbe" Sammlung ist für Verpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Textil, Holz und Metall. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. ACHTUNG: Ab 2026 wird der gelbe Sack 6-wöchig abgeholt.

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

SMS-Erinnerungs-Service: Kostenloses Erinnerungsservice für Restmüll, Altpapier und Gelber Sack entweder unter www.gvabaden.at/smsservice oder über die Gem2Go-App

Sackomaten: Ein Großteil der GVA Baden-Müllsäcke kann über Automaten rund um die Uhr erworben werden. Der Sackomat der Marktgemeinde Leobersdorf findet seitlich neben dem Rathaus, auf der linken Seite. 

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zur Schwangerschaft von Jugendlichen

Wenn eine Jugendliche schwanger ist, sollte sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, liegt aber immer bei den werdenden Eltern. Einen allgemeinen Ratschlag, was im Fall einer ungewollten Schwangerschaft zu tun ist, gibt es nicht.

Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.

Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:

  • das Kind bekommen und die Erziehung selbst übernehmen
  • das Kind bekommen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen
  • das Kind zur Adoption freigeben
  • oder aber auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs

Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz