Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2026

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2026

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: Die "gelbe" Sammlung ist für Verpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Textil, Holz und Metall. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. ACHTUNG: Ab 2026 wird der gelbe Sack 6-wöchig abgeholt.

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

SMS-Erinnerungs-Service: Kostenloses Erinnerungsservice für Restmüll, Altpapier und Gelber Sack entweder unter www.gvabaden.at/smsservice oder über die Gem2Go-App

Sackomaten: Ein Großteil der GVA Baden-Müllsäcke kann über Automaten rund um die Uhr erworben werden. Der Sackomat der Marktgemeinde Leobersdorf findet seitlich neben dem Rathaus, auf der linken Seite. 

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Kanalanschluss

Allgemeine Informationen

Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als das in der jeweiligen Bauordnung festgesetzte Maß (oft 30 Meter) entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.

Ebenso kann es notwendig sein, dass Sie vor der Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen oder -anlagen einen Kanalplan ausarbeiten lassen müssen.

In vielen Gemeinden ist bei Baueinreichungen der Kanalplan eine Bedingung für die Erteilung einer Baubewilligung.

Wenn zur Errichtung des Kanalanschlusses Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung.

Hinweis:

Wenn kein Kanalanschluss möglich ist, kann das Schmutzwasser in einer Senkgrube gesammelt und von einem Entsorgungsunternehmen regelmäßig abtransportiert oder mittels Kläranlage auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden.

Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und teilweise von der Behörde (Baubehörde bzw. Wasserrechtsbehörde) genehmigt werden. Auch in diesem Fall fallen regelmäßig Kosten an, die in der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Kanalplan
  • Baubewilligung
  • Bei Aufgrabungsarbeiten zur Errichtung des Kanalanschlusses: unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung

Kosten

Je nach Rechtsgrundlage in Ihrem Bundesland kann bei erstmaligem Anschluss an den Straßenkanal eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten sein. Im Fall der späteren Änderung der Berechnungsfläche für diese Einmündungsgebühr (z.B. durch Zubau) oder bei Umwandlung von Teilkanalisation (z.B. eines Regenwasserkanals in eine Vollkanalisation) können Ergänzungsgebühren (Kanalergänzungsabgabe) eingehoben werden.

Tipp:

Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen.

Bei Vorhandensein einer Senkgrube und öffentlicher Fäkalienabfuhr fallen Fäkalienabfuhrgebühren an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

 Tipps zur Kostenplanung (Stadt Wien)

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion