Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2026

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2026

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: Die "gelbe" Sammlung ist für Verpackungen aus Kunststoff, Materialverbunden, Textil, Holz und Metall. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. ACHTUNG: Ab 2026 wird der gelbe Sack 6-wöchig abgeholt.

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

SMS-Erinnerungs-Service: Kostenloses Erinnerungsservice für Restmüll, Altpapier und Gelber Sack entweder unter www.gvabaden.at/smsservice oder über die Gem2Go-App

Sackomaten: Ein Großteil der GVA Baden-Müllsäcke kann über Automaten rund um die Uhr erworben werden. Der Sackomat der Marktgemeinde Leobersdorf findet seitlich neben dem Rathaus, auf der linken Seite. 

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Wasseranschluss

Allgemeine Informationen

Bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen muss die hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. Weiters muss in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachgewiesen werden.

Falls ein Wasseranschluss vorhanden ist, sollte Folgendes überprüft und die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger bekannt gegeben werden:

  • Ist der bestehende Anschluss mit seinem Rohrdurchmesser und dem Druck ausreichend?
  • Wo befindet sich der Wasserzähler?
  • In welchem Zustand sind all diese Anlagen bei Beginn der Bauarbeiten?

Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollte über den lokalen Wasserversorger herausgefunden werden, ob in der Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt muss beantragt werden. Es ist empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.

Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird.

Wasserbezugsanmeldung

Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Gemeinde kann es notwendig sein, ein Ansuchen zu stellen. Bezüglich der Vorgehensweise und der Kosten sollte man sich an das jeweils zuständige Wasserwerk (z.B. in Wien an die MA 31 (Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke) wenden oder sich vorab bei der Gemeinde erkundigen.

Zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Wasserwerk 

Kosten

  • Wasseranschlussgebühr für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt
  • Wasserergänzungsabgabe, falls sich später die zur Zeit der Bemessung der Wasseranschlussgebühr bestehenden Berechnungsgrundlagen ändern (z.B. durch Zubau)
  • Wasserbezugsgebühr für das abgegebene Wasser
  • Wasserzählergebühr für die Bereitstellung und laufende Wartung von gemeindeeigenen Wasserzählern
  • Eventuell Wasserbereitstellungsgebühr für die Bereitstellung der Wasserleitung 

Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.

Zusätzliche Informationen

Gegebenenfalls muss auch die fachgemäße Herstellung der Verbrauchsanlage (ab der Übergabestelle) dem Wasserwerk gemeldet werden (Fertigstellungsmeldung durch ein zugelassenes Installationsunternehmen).

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion