Sie können eine Strafregisterbescheinigung (auch Leumunds-, Führungs- oder auch polizeiliches Führungszeugnis genannt) bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss persönlich im Bürgerservice-Büro erfolgen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen!
- Strafregisterbescheinigung € 28,10 (€ 26,- Bundesverwaltungsabgabe, € 2,10 Verwaltungsabgabe)
- Strafregisterbescheinigung Kinder und Jugendfürsorge € 31,10 (€ 29 Bundesverwaltungsabgabe, € 2,10 Verwaltungsabgabe)
- Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung € 31,10 (€ 29 Bundesverwaltungsabgabe, € 2,10 Verwaltungsabgabe)
- Strafregisterbescheinigung kombiniert € 59,20 (€ 26,- und € 29,- Bundesverwaltungsabgaben, € 4,20 Verwaltungsabgaben)