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Der „Triesting Wasserverband“ wurde im Jahre 1968 aufgrund einer freien Vereinbarung der daran Beteiligten gemäß § 88 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) gegründet.
Der Wasserverband hat seinen Sitz in Leobersdorf.
Der Zweck des Verbandes ist die Durchführung von Räumungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im gesamten Verbandsgebiet.
Im Ermessen des Wasserverbandes können auch zusätzliche wasserbauliche Maßnahmen in den Einzugsgebieten durchgeführt werden:
Bei den oben angeführten Maßnahmen ist insbesondere auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie auf die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer Bedacht zu nehmen.
Verbandsumfang/Verbandsgebiet:
Der örtliche Wirkungsbereich des Verbandes erstreckt sich auf die nachstehend angeführten Gerinne: a) Nöstachbach: Von der Mündung in die Triesting in Fahrafeld bis zur Gemeindegrenze Weißenbach. b) Triesting: von der Gemeindegrenze Tattendorf (zu Oberwaltersdorf) bis zur Gemeindegrenze Altenmarkt (zu Kaumberg) nordöstlich des „Renzenhofes“ zwischen km 30,0 und km 30,1 der Straßenkilometrierung der B18 im Bereich der Grundstücke 849/1 und 829/1 beide in der Katastralgemeinde - Thenneberg (4325). c) Triesting Hochwassergraben: Vom Zusammenfluß der Wilden Triesting in Günselsdorf bis zur Abzweigung der Wilden Triesting in Enzesfeld, Länge rund 5,35 km. d) Wilde Triesting: Von der Einmündung des Triesting-Hochwassergrabens in Enzesfeld, Länge rund 6,50km. e) Veitsauerbach: Von der Mündung in die Triesting in Berndorf bis zur Gemeindegrenze Berndorf. f) Further-Bach: Von der Mündung in die Triesting in Weißenbach bis zum Quellenursprung westlich vom Quellenschutzforstbetrieb Harras Wolfsgrube.
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